Präambel
Die Grüne Jugend Kreis Wesel (GJKW) ist eine unabhängige, politische, antirassistische,
kapitalismuskritische, pazifistische und basisdemokratische Organisation von grünen und
grünnahen Jugendlichen im Kreis Wesel. Die politische Arbeit orientiert sich an den
Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten,
Solidarität und Basisdemokratie. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen
des politischen Handelns der Grünen Jugend Kreis Wesel. Sie setzt sich zum Ziel, jungen
Menschen im Kreis Wesel politische Partizipation zu ermöglichen, politisches Engagement
zu fördern und Weiterbildung anzubieten.
§ 1 Sitz und Name
(1) Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Kreis Wesel – Kurzform GJKW.
(2) Die GRÜNE JUGEND Kreis Wesel ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis
90/Die Grünen der Kreisstadt Wesel und Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-
Westfalen. Sie ist politisch und organisatorisch selbstständig.
(3) Die GRÜNE JUGEND Kreis Wesel hat Programm-, Satzungs-, und
Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Kreis Wesel dürfen
dem Grundkonsens der Partei und der Satzung der übergeordneten Gebietsverbände nicht
widersprechen.
(4) Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Kreis Wesel ist die Kreisstadt Wesel.
§ 2 Aufgaben
Die GJKW nimmt folgende Aufgaben war:
(1) Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit.
(2) Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außer-
halb von Bündnis 90/Die GRÜNEN.
(3) Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJKW innerhalb der Jugend, der
Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN entsprechend den geltenden
Beschlüssen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Kreis Wesel kann jede natürliche Person unter 28
sein, die nicht in einem anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist.
(2) Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
(3) Die Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND Kreis Wesel steht auch Nichtmitgliedern
offen, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich
Mitgliedern vorbehalten.
(4) Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des
Bundesverbands.
§ 4 Ortsverbände
(1) Die GRÜNE JUGEND Kreis Wesel gliedert sich in Ortsverbände.
(2) Ortsverbände umfassen in der Regel das Gebiet der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden oder der Stadtbezirke kreisfreier Städte. Sie müssen in jedem Fall vollständig
im Gebiet eines einzigen Kreisverbandes liegen. Die Kreismitgliederversammlung kann mit
absoluter Mehrheit gebietliche Neuordnungen beschließen und entscheidet über
Gebietsstreitigkeiten.
(3) Ortsverbände besitzen Programm, Satzungs- und Personalautonomie.
(4) Alle Mitglieder des Kreisverbands haben aktives und passives Wahlrecht sowie
Stimmrecht.
(5) Zuständig für die Anerkennung und Auflösung von Ortsverbänden ist die GRÜNE
JUGEND Kreis Wesel.
§ 5 Organe
(1) Die Organe der GRÜNE JUGEND Kreis Wesel sind die Kreismitgliederversammlung und
der Vorstand.
(2) Für Arbeitsschwerpunkte und Projekte kann die Mitgliederversammlung durch eine
einfache Mehrheit Arbeitsgruppen/Kommissionen einsetzen bzw. bestätigen oder
auflösen.
(3) Die Organe der GJKW tagen grundsätzlich öffentlich.
(4) Die Öffentlichkeit kann durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder
ausgeschlossen werden.
§ 6 Kreismitgliederversammlung
(1) Das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Kreis Wesel ist die
Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
(2) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß
eingeladen wurde und mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
(3) Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer
vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen kann die
Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden.
(4) Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
(5) Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a. Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der GRÜNEN
JUGEND Kreis Wesel.
b. Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
c. Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
d. Sie wählt den Kreisvorstand.
e. Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
(6) Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, allein oder in Gruppen sowie alle Organe des
Kreisverbands.
(7) Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den Mitgliedern
zugänglich machen muss. Änderungsanträge sind bis zu zwei Tage vor Beginn der
Mitgliederversammlung möglich.
(8) Anträge zur Änderung der Satzung sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung
zu versenden.
(9) Abstimmungen sind offen durchzuführen.
(10) Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Gewählt ist die Person, die im
ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Im
zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, welche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erreicht. Wenn dann noch immer Stimmgleichheit besteht, entscheidet das Los.
§ 7 Vorstand
(1) Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die GRÜNE JUGEND
Kreis Wesel nach außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis
Wesel.
(2) Der Vorstand besteht mindestens aus zwei Sprecherinnen und einemeiner
Schatzmeisterin, zusätzlich können bis zu vier Beisitzerinnen gewählt werden.
Die Sprecherinnen und dieder Schatzmeisterin bilden zusammen den geschäftsführen- den Kreisvorstand. Die Zusammensetzung des Kreisvorstands richtet sich nach dem FINTA Statut der GJ NRW beschlossen auf der Herbst LV 2022. Der Vorstand ist auf die
Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet mit der Wahl
eines neuen Kreisvorstands.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) (1) Wahlen sind grundsätzlich allgemein, direkt, gleich, frei und geheim.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Grünen Jugend Kreis Wesel. Gewählt ist, wer im
ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen
(4) Stimmen erhält. Erreicht keine Kandidatin die erforderliche Mehrheit, so berät die
MV über das weitere Wahlverfahren.
(5) (2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird
eine geheime Wahl durchgeführt. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der
abgegeben, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
§ 9 Auflösung
(1) Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene
Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes
beschließt, dem Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, mit der Auflage, es für
jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Satzung wurde zuletzt am 15. Oktober 2023 geändert. Mit Beschluss der Satzung tritt
diese in der geänderten Fassung in Kraft.